Steuerverschwendung
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Nachdem mit der Diätenreform 2013 die Abgeordnetenversorgung in das Versorgungswerk für Abgeordnete der Bundesländer Nordrhein-Westfahlen, Brandenburg und Baden-Württemberg überführt worden ist und die direkte Versorgung aus Landesmitteln damit beendet wurde, werden seit diesem Zeitpunkt monatliche Beiträge (gegenwärtig 2.184,83 €, gerade erhöht, Tendenz steigend) an das Versorgungswerk direkt und zusätzlich zu den Diäten abgeführt.
Mit Einführung des § 15 a Abgeordnetengesetz Brandenburg ist ein sogenannter Dynamisierungsaufschlag installiert worden, der die Zahlung zusätzlicher Beträge vorsieht, die an die jährliche Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt sind.
Dieser monatlich auszuzahlende Zuschlag sattelt auf den jeweils für das Vorjahr gezahlten Betrag auf, so dass zusätzlich zu den Renten aus dem Versorgungswerk ein Zuschlag gewährt wird, der direkt aus dem jeweiligen Landeshaushalt zu zahlen ist.
In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass für das nächste Jahrzehnt die Haushaltsbelastung im zehnten Jahr „nur“ auf rund 100.000 Euro aufwächst, so steigt dieser Betrag in den darauffolgenden Jahren nahezu exponentiell und wird zu einer erheblichen Belastung zukünftiger Landeshaushalte.
Bei einer durchschnittlich zu erwartenden Bezugsdauer für Abgeordnete und deren Hinterbliebene (auch diese nehmen neben der Versorgungswerksrente an dem Dynamisierungszuschlag teil) von 20 Jahren wächst dieser Dynamisierungsaufschlag auf die Höhe der Versorgungswerksrente (und mehr) auf.
Dies wurde zusätzlich zu den ohnehin stattfindenden regelmäßigen Erhöhungen des Versorgungswerksbeitrags beschlossen und damit wesentliche Elemente der Diätenreform, nämlich
ins Gegenteil verkehrt und die Diätenreform in Bezug auf Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in Frage gestellt.
Diese Kosten gilt es abzuschätzen und zu quantifizieren, um die Folgen der Einführung dieses Dynamisierungsaufschlages bewerten zu können und zur Grundlage entsprechender Gesetzesinitiativen zur Begrenzung beziehungsweise Modifikation der Regelung machen zu können.