Steuerverschwendung
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Am 16. Juli 2025 hat der Brandenburgische Landtag das Abgeordnetengesetz geändert und sich eine weitere zusätzliche Versorgungsquelle für ehemalige Abgeordnete erschlossen.
Konkret geht es um einen sogenannten „Dynamisierungsaufschlag“. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende staatliche Leistung, die die Renten der Ex-Abgeordneten künftig gemäß dem Lebenshaltungskostenindex aufstockt und zusätzlich zu den bisher gewährten Rentenbezügen aus Mitteln des Versorgungswerkes aus dem Landeshaushalt finanziert werden soll.
Durch Zins und Zinseszins auf den Dynamisierungsaufschlag kann sich dieser Rentenbetrag – in Abhängigkeit von den Steigerungen des Lebenshaltungskostenindexes – innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren mehr als verdoppeln. Und das alles aus Mitteln, die direkt aus den Haushalten der nächsten Jahrzehnte zu finanzieren sind.
Dieser Dynamisierungszuschlag wird zusätzlich zu dem gewährt, was während der aktiven Zeit eines Abgeordneten Monat für Monat aus Landesmitteln in das Versorgungswerk eingezahlt wird (jeden Monat mehr als 2.000 Euro). (weitere Hintergründe zu diesem Dynamisierungsaufschlag erfahren Sie hier: Initiative des Bundes der Steuerzahler Brandenburg zur Rücknahme der übermäßigen Rentensteigerungen für Abgeordnete)
Der Bund der Steuerzahler Brandenburg beabsichtigt, weitere Schritte gegen diese zusätzliche Abgeordnetenversorgung zu unternehmen. Zur Bewertung dieser Aktion bittet der Bund der Steuerzahlung um Ihre Meinung zu diesem Vorhaben und möchte von Ihnen gerne erfahren, wie Sie zu diesem Rentenaufschlag für die Brandenburger Abgeordneten stehen.
Kommt eine deutliche Mehrheit in der Umfrage für die Streichung des § 15 a Abgeordnetengesetz zustande, beabsichtigt der Bund der Steuerzahler Brandenburg e. V. eine Online-Sammlung von Unterstützern des Streichungsverlangens und weitere Maßnahmen zu initiieren.
Sie können hier abstimmen: https://steuerzahler-brandenburg.de/#abstimmung